Im Gespräch mit Gemeindepräsident Beat Jost, der Walliser Gemeinde Albinen, schaue wir die baurechtliche Situation für eine mobile Kleinwohnform an. Wie konnten wir unser Projekt in Wädenswil umsetzen und wie können folgeprojekte z.B. in Abinen realisiert werden? In der Schweiz sind die Gemeinden für die Prüfung und Bewilligungen von Baugesuchen verantwortlich. Mit 2212 Gemeinden in der Schweiz bedeutet dies, dass sich jede Gemeinde einzeln mit dieser neuen Wohnform auseinandersetzen muss. Dieses Gespräch kann dabei für Private und Behörden als Hilfestellung dienen.
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