Wer ein Haus bauen will, muss dabei die Wärmevorschriften gemäss Energiegesetz erfüllen. Die Wärmedämmvorschriften sind in den vergangenen Jahren laufend erhöht worden und bis Mitte Oktober 2018 lief die Vernehmlassung zur Umsetzung der MuKEn 2014. Bei den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) handelt es sich um das von den Kantonen – gestützt auf ihre Vollzugserfahrung – gemeinsam erarbeitete «Gesamtpaket» energierechtlicher Mustervorschriften im Gebäudebereich. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass neue Gebäude auch nach neusten Energiestandard gebaut werden. Eine super Sache, die wir auch unterstützen, nur…

 Die Energievorschriften werden pro Quadratmeter Wohnfläche vorgegeben und nicht pro Person oder Wohneinheit. Wer sich also entscheidet, 50% weniger Wohnfläche zu nutzen darf dabei nur halb soviel Energie verwenden. Für Kleinwohnformen ist diese Vorschrift sehr kontraproduktiv da die Dämmvorschriften von einem Gebäudestandard kommt, der einige hundert Quadratmeter Wohnfläche in Anspruch nimmt. Kleinwohnformen sind durch die geringe Wohnfläche bereits energieeffizient. Sinnvoll gedämmt benötigen sie pro Person weniger Wärmeenergie als moderne Minergie Gebäude. Eine 50cm Isolierung macht Sinn für einen Wohnblock, jedoch nicht für ein Gebäude mit 30 Quadratmeter. Aktuelle Projekte von Kleinwohnformen konnten bereits mit den bestehenden Energievorschriften kaum realisiert werden, mit den MuKEn 14 wird dies nun fast unmöglich, solange der Energieverbrauch nicht an einer Person berechnet wird. Um unsere Energieziele zu erreichen, sollten wir den Gesamtenergiebedarf pro Person oder Wohneinheit anschauen und nicht pro Quadratmeter, wie das aktuell der Fall ist! Gemäss Energiegesetz kann ich heute auf 200 Quadratmeter wohnen, ich darf aber nicht auf 33 Quadratmeter wohnen, wenn ich nicht aufzeige, dass ich dabei mehr als 6x weniger Energie benötige! Gemeinsam mit dem Verein Kleinwohnformen haben wir deshalb eine Vernehmlassungsantwort verfasst und beim AWEL eingereicht. Wir hoffen auf eine wohlwollende Prüfung durch die Kantonsverwaltung und eine zielführende Anpassung der Energievorschriften.


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